Dabei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der darüber bestimmt, welche Leistungen von beiden Seiten erbracht werden müssen, dass beide davon profitieren können. In der Regel erhält dabei der Besteller eine Ware für die das Werk eine Vergütung bekommt. Dabei sind die gesetzlichen Grundlagen eines solchen Vertrages im BGB § 631 geregelt.
Werkverträge sind schon im alten Rom üblich gewesen, aber erst im 20. Jahrhundert wurde die Verwendung auch gesetzlich geregelt. Dadurch wird klar, dass das Werk die volle Verantwortung für die Fertigung und auch das Vorhandensein der Ressourcen übernehmen muss. Im Gegenzug erfolgt dafür dann die Entlohnung.
Welche rechtliche Bedeutung hat dieser Werkvertrag?
Der Werkvertrag hat den Nutzen zur Herbeiführung des Erfolges. Hierdurch soll bezweckt werden, dass der Besteller die entsprechende Ware erhält und der Hersteller eine Vergütung dafür bekommt. Wichtig ist dabei auch, dass nicht nur die Herstellung ausgeführt wird, sondern, dass diese auch korrekt und in einer angemessenen Zeit stattfindet.
Grundlegend handelt es sich nicht nur um materielle Güter, sondern auch um immaterielle Güter. Daher kann mit einem Werkvertrag auch eine Dienstleistung abgedeckt werden. Diese besteht meistens aus einer Handlung und macht keinen materiellen Aufwand notwendig. Dennoch wird sie hergestellt und führt zum Erfolg des Kunden.
Mit Abnahme des Werkes wird automatisch auch die Vergütung fällig. In den meisten Fällen wird eine Rechnung für die Leistung und Herstellung ausgestellt, die eine Zahlung in einem gewissen Zeitraum ermöglicht. Ein Unternehmer muss also immer in Vorleistung gehen. Das unterscheidet den Werkvertrag von einem Kaufvertrag, denn hierbei wird die Zahlung direkt angeschlossen und die Ware erst nach Bezahlung ausgegeben.
Ein Werkvertrag bestimmt, dass ein Ergebnis erzielt werden muss. Dabei ist dieses meistens einmalig und kann sich verändern. Bei einem Dienstvertrag handelt es sich immer um das gleiche Leistungsspektrum, dass erbracht werden muss.
Wo wird ein Werkvertrag zur Anwendung gebracht?
Grundsätzlich erfolgen die Ausstellungen von Werksverträgen immer bei handwerklichen Arbeiten. Hierbei sind Bauarbeiten oder Installationen eingeschlossen. Die zwar immer die gleichen Leistungen erforderlich machen, aber abhängig von den entsprechenden Aufträgen in Umfang und Leistungsvielfalt abweichen können. Auch Transportleistungen oder Gutachten werden unter dieser Norm abgerechnet.
In der Praxis haben sich aber besonders im Transport schon abgewandelte Verträge ausgebildet, wie der Beförderungsvertrag. Ebenso gibt es eine Mischung zwischen einem Werkvertrag und einem Kaufvertrag. Dabei erfolgen zunächst die Herstellung durch das Werk und dann der direkte Verkauf an den Kunden.
Wenn es sich dabei um einer Herstellung handelt, die einmalig ist oder auf den jeweiligen Kunden angepasst, dann müssen mit diesem Vertrag auch Verträge über das Urheberrecht abgeschlossen werden. Somit kann das Werk sicherstellen, dass dessen Verarbeitungen und Ideen nicht ohne weiteres weiterverwendet werden können.
Was muss ein Werkvertrag beinhalten?
- Aufgabenstellung: Damit muss der Wunsch des Kunden genau definiert sein und dessen Bestellung muss dementsprechend auch genau umgesetzt werden.
- Fertigstellung: Hierzu wird ein festes Datum eingesetzt. Dies hat auch wieder den Bezug zur Leistung, die mit einem solchen Vertrag geregelt werden soll.
- Kosten: Ähnlich wie bei einem Kauf sollte ersichtlich sein, was die Herstellung kosten wird und welchen Endpreis den Kunden erwartet. Dabei kann auch ein Kostenvoranschlag gemacht werden, der aber nach Beendigung der tatsächlichen Arbeit maximal 20 % über der Summe liegen darf, die veranschlagt wurde.
- Garantie und Haftung: Diese sind besonders für den Hersteller wichtig, denn auf ihn könnten bei nicht korrekter Arbeit etwaige zusätzliche Kosten zukommen. Auch bei einer Fehlfunktion und damit einhergehenden Schäden trägt dann der Hersteller die Verantwortung.
Weiterhin sind dabei Punkte festgelegt, die eine Auflösung des Vertrages, die Nutzung des Produktes und die Art der Zahlung festlegen. Somit sind mit Abschluss des Vertrages den jeweiligen Vertragspartnern die Konditionen bewusst, die sie an Rechte und Pflichten binden. Dem Hersteller kann dabei gekündigt werden, bis das Werk fertig ist. Ab diesem Moment tritt automatisch die Zahlungspflicht ein. Hier kann der Unternehmer allerdings die Kosten verlangen, die er bisher investieren musste.
Die Vergütung
Im Gegenzug zu der Leistung, die an den Besteller erbracht wird, muss eine Vergütung erbracht werden. Dabei handelt es sich um einen Werklohn. Dieser wird von unterschiedlichen Bestimmungen bedingt. Einerseits kann der Lohn in Vereinbarung der beiden Vertragspartner festgelegt werden, andererseits sind im Bereich des Transports Verordnungen erlassen wurden, die Dumping und überschießende Preise regulieren sollen.
Dabei kann die Vergütung nach einem bestehenden Einheitspreis erfolgen. Somit kann zwar die Menge genauer beziffert werden, aber wenn es zu Umständen kommt, die eine Mehrarbeit erforderlich machen, dann kann diese Leistung nicht zusätzlich mit abgerechnet werden. Somit trägt der Unternehmer wieder das Risiko, dass die Leistungen, die er vergütet bekommt, nicht ausreichend Gewinn abwirft und vor allem die laufenden Kosten nicht gedeckt werden können.
Andererseits kann auch der Zeitaufwand vergütet werden. In diesem Teil ist aber nicht einkalkuliert, dass auch materiell ein höherer Aufwand erfolgen kann. Allerdings kann ein Werkvertrag auch aus einer Kombination der ersten beiden Formen bestehen.
Weiterhin könnte die komplette Leistung als Pauschalpreis bestehen. Hierbei sind Material und Leistung eingerechnet und es kann auch keine Option von Zusatzkosten bestehen. Dabei wird der Aufwand höher veranschlagt, um diesen Fall direkt zu decken.