Es sollte bedacht werden, dass dieser Bereich nicht wirklich streng entsprechend der Vorschrift angewendet werden kann, sondern nur eine Grundlage bildet, dass die Rückabwicklung von Mehrpersonenverhältnissen stattfinden kann.
Im Allgemeinen handelt es sich um die Rückabwicklung eines Vertrages, der nicht wirklich zu Stande gekommen ist oder aber als fehlgeschlagen bezeichnet wird. Im Grunde genommen ist so die rechtliche Grundlage für diesen Vertrag nicht mehr vorliegend. So besteht die Chance, dass eine Leistung, die erbracht wurden ist, auch wieder eingefordert werden kann.
Dies kann rechtliche aber nur dann verwendbar werden, wenn diese Leistung erbracht wurden ist, weil sie nicht schuldig war. Also es wurde ein neuer Vertrag geschlossen, der aber nicht auf einer fehlenden Erbringung der Leistung als Ausgleich aufgebaut war.
Somit konnte eine Sache erreicht werden, für die eine Leistung notwendig wurde, die aber nicht auf einer rechtlichen Grundlage basiert.
Was kann man darunter verstehen?
Wenn man etwas erreichen will, was der Bereicherung dient, dann sollte dies auch von Wert sein. Dabei muss nicht unbedingt eine finanzielle Entlohnung oder ein großer Bereich dahinter stehen, der einen großen Wert hat, sondern eine Sache kann auch durch eine Leistung aufgewertet werden. Damit kann beim Verkauf der Sache ein höherer Gewinn entstehen. Auch mit dem Stehlen einer Sache würde sich dies so verhalten, denn so würde ohne jeglichen Einsatz direkt ein Vermögensvorteil entstehen.
Unter der Leistung können somit auch alle anderen Leistungen verstanden werden, die dazu führen, dass das Vermögen des anderen sich vergrößert. Es muss sich also nicht um eine Zahlung handeln. Meistens ist es eine Leistung im sachlichen Sinne in dem Man eine Sache direkt überlässt oder diese so aufwertet, dass sie zu einem höheren Wert weitergegeben werden könnte. Damit kann auch die Renovierung einer Immobilie eine solche Leistung sein, weil diese sich positiv auf deren Wert auswirkt.
Fehlt der Rechtsgrund, dann bedeutet dies, dass kein Anspruch auf diese Leistung bestanden hat.
Handelt es sich um eine Nichtleistungskondiktion, dann wurde etwas verlangt in dem man eingegriffen hat, einen anderen damit geschädigt hat und dafür auch keine rechtliche Grundlage hatte. Dabei kann es sich um einen Diebstahl oder eine andere Form der Entwendung handeln.
Wie kann dies in Mehrpersonenverhältnissen angewendet werden?
Wenn man diese Grundlagen auf die Auflösung eines Mehrpersonenverhältnisses anwendet, dann ist es notwendig, dass du zunächst die Art identifiziert wird. Um welche Leistung handelt es sich, konnte dadurch eine Bereicherung des anderen oder der Person selbst erfahren werden und wie sind die rechtlichen Grundlagen. Wenn keine Rechtsgrundlage bestand, dann kann das Mehrpersonenverhältnis abgewickelt werden.
Dabei ist es so, dass es sich in diesem Konstellationen meistens nicht um einen Sachverhalt allein handelt, sondern mehrere zur Debatte stehen. Daher muss jede Sache einzeln betrachtet werden. Nur unter der Berücksichtigung der jeweiligen Umstände kann also so eine Rückabwicklung erfolgen. Dabei kann also eine Lösung nicht immer im gleichen Verfahren abgewickelt werden.
Es gilt auch Parameter zu beachten, die Wertungsgründe betreffen und damit eine Ausnahme bilden.
Darunter kann die Liquidität fallen, aber auch die Tatsache, dass eine der Gründe eine minderjährige Person ist. In diesem Falle würden andere gesetzliche Bestimmungen zum Tragen kommen.
Beispiel für diese Auflösung
Wenn ein Vertrag über eine Ware geschlossen wird, die allen Voraussetzungen scheinbar entspricht. Es erfolgt eine Zahlung per Überweisung und die Ware ausgehändigt. Dann wird festgestellt, dass die Ware nicht den Voraussetzungen entspricht. In diesem Falle muss der Kauf wieder rück abgewickelt werden.
Die Bank, die die Überweisung ausgeführt hat, steht dabei nicht in der Schuld, weil alle Konten richtig verbucht waren und auch der Käufer hatte ein gedecktes Konto. Somit hat auch er seine Zahlungspflicht erfüllt. Nur der Verkäufer steht nun in der Schuld.
Er hat Geld für eine minderwertige Ware erhalten und sich daran bereichert. Folglich muss er das Geld zurücküberweisen und der Käufer die Ware wieder aushändigen.
Dies kann auch passieren, wenn der Kauf rechtlich ohne Einwände war. Denn sobald einer der vertraglichen Parteien zu dem besagten Zeitpunkt nicht geistig zurechnungsfähig war, dann kann der Vertrag als ungültig erklärt werden und muss aufgehoben werden.
Handelt es sich um Minderjährige, dann muss die Zustimmung der Eltern vorliegen, dass ein Vertrag abgeschlossen werden kann. Ist dies nicht der Fall, dass ist alles, was von diesem vermeintlichen Vertrag bis zum Abschluss der Handlung erfolgt ist, rückgängig zu machen.